Montag, Januar 29, 2007

Am Deutschen Wesen soll das Internet genesen

Mal etwas ganz anderes. Habe gerade erfahren, dass ich mit diesem schönen Blog hier einen nicht unerheblichen Beitrag zum Deutschen Literaturgut leiste und ihn deshalb nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek in der Nationalbibliothek abliefern muss, in zweifacher Ausfertigung versteht sich. Es lebe die deutsche Gründlichkeit! Den ganzen Kleinkriminellen dort draußen, die denken sie könnten eine kleine Homepage betreiben ohne die Deutsche Nationalbibliothek darüber in Kenntnis zu setzen, droht man mit einem Bußgeld von bis 10.000,- €. Mit dem Geld wird dann sicher die deutsche Steinkohle subventioniert :-)
Egal, mein Gewissen ist so rein wie der Schnee vor meiner Haustür, da gerade folgende Email meinen Rechner verließ.
Guten Tag,

als verantwortungsvoller und gesetzestreuer Bürger der Bundesrepublik Deutschland möchte ich den Forderungen aus der Novellierung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Dezember 2006 nachkommen.
Ich möchte hiermit meine Webseite http://mein-ikealand.blogspot.com/ abliefern, wie es nach §14 (3) des DNBG von mir verlangt wird. Es tut mir außerordentlich Leid, dass ich der einwöchentlichen Ablieferungsfrist nach §14 (4) nicht nachgekommen bin und bin reuig. Wären sie so nett von dem Bußgeld von bis zu 10.000,- € nach §19 abzusehen?


Mit freundlichen Grüßen,

Florian Wilhelm

Auf die Antwort bin ich ja mal gespannt :-) Bitte schreibt mir doch was Nettes und legt mir einen Buchgutschein bei!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich soll es ja nicht reinschreiben aber bewusster Fehlinformation muss entgegengewirkt werden. ist ja wie die BILD hier ;-)

Also die Sache stimmt so natürlich nicht. Kein Blogbetreiber ist derzeit dazu verplichtet seine Seite zu melden, geschweigedenn drohen einem privaten Blogbetreiber 10.000€ Strafe!

"Ein Handlungsbedarf für die Urheber solcher Netzpublikationen liegt laut der Deutschen Nationalbibliothek vorerst nicht vor."
etwas zusammengefasst was man hier ausführlicher nachlesen kann
http://info-deposit.d-nb.de/ablieferung/netzpub/np_faq.htm

Florian hat gesagt…

Ach menno Jan, lass mir doch meinen Spaß. Um zu Unterhalten muss man ab und an einfach etwas übertreiben, um die Ironie zu unterstreichen.
Wie du selbst gesagt hast, werden in Zukunft die Ausführungsbestimmung klären wie das Gesetz anzuwenden ist. Ob man jemals private Homepagebetreiber abmahnen wird, ist natürlich mehr als fraglich.
Trotzdem bin ich auf das Antwortschreiben mal gespannt.
Eine Falschaussage lasse ich mir aber dennoch nicht unterstellen. Ich würde es eher eine Beugung der Wahrheit unter Auslassung wichtiger Details nennen.