Egal, mein Gewissen ist so rein wie der Schnee vor meiner Haustür, da gerade folgende Email meinen Rechner verließ.
Guten Tag,
als verantwortungsvoller und gesetzestreuer Bürger der Bundesrepublik Deutschland möchte ich den Forderungen aus der Novellierung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Dezember 2006 nachkommen.
Ich möchte hiermit meine Webseite http://mein-ikealand.blogspot.com/ abliefern, wie es nach §14 (3) des DNBG von mir verlangt wird. Es tut mir außerordentlich Leid, dass ich der einwöchentlichen Ablieferungsfrist nach §14 (4) nicht nachgekommen bin und bin reuig. Wären sie so nett von dem Bußgeld von bis zu 10.000,- € nach §19 abzusehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Wilhelm
Auf die Antwort bin ich ja mal gespannt :-) Bitte schreibt mir doch was Nettes und legt mir einen Buchgutschein bei!